Barrierefreiheit ab 2025: Neue Verpflichtungen

Dieses Bild zeigt eine Illustration vom Nutzer "ThemesS" auf Freepik. (https://www.freepik.com) Auf dem Bild sind verschiedene Menschen zu sehen, von denen einige auch Einschränkungen haben. Die Personen sind mit regenbogen Farben gekennzeichnet. Ergänzt wurde in der oberen Rechten Ecke das BlueLine-IT-Logo.

Barrierefreiheit ist ein Thema, das in unserer digitalisierten Welt immer mehr an Bedeutung gewinnt. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt auf Informationen und Dienstleistungen im Internet zugreifen können. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die Europäische Union beschlossen, ab Juni 20251 die Barrierefreiheit von Websites gesetzlich zu verpflichten.

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen problemlos genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel sehbehinderte Menschen, die auf Bildschirmleseprogramme angewiesen sind oder motorisch beeinträchtigte Personen, die alternative Eingabemethoden verwenden müssen.

Was sind die genauen Anforderungen der Barrierefreiheit?

Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites legt konkrete Anforderungen fest, die bei der Gestaltung und Entwicklung von Websites berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört unter Anderem die Verwendung von klaren und verständlichen Texten, die Möglichkeit der Vergrößerung von Schriftgrößen und die Bereitstellung von alternativen Texten für Bilder und Grafiken.

Auch die Navigation einer Website spielt eine wichtige Rolle für die Barrierefreiheit. Es sollte möglich sein, die Website mit der Tastatur alleine zu bedienen und alle Inhalte sollten in einer logischen Reihenfolge angeordnet sein. Zudem müssen Videos und Audioinhalte Untertitel oder Transkriptionen enthalten, um auch hörgeschädigten Personen den Zugang zu ermöglichen.

Wer ist von diesem Gesetz betroffen?

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ab Juni 2025 betrifft nicht nur staatliche Institutionen, sondern auch Unternehmen und Organisationen im privaten Sektor. Damit sollen alle Bereiche des öffentlichen Lebens barrierefrei gestaltet werden, sei es beim Online-Shopping, dem Zugang zu Bildungsangeboten oder der Nutzung von Online-Dienstleistungen.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann für Unternehmen und Website-Betreiber eine Herausforderung darstellen. Es erfordert eine Anpassung der bestehenden Websites und die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings bietet die Barrierefreiheit auch Chancen, denn eine zugängliche Website spricht nicht nur Menschen mit Behinderungen an, sondern verbessert auch die sog. „Usability“ für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Es ist wichtig, dass Website-Betreiber sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Denn ab Juni 2025 drohen bei Nichteinhaltung der Richtlinien rechtliche Konsequenzen.

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Websites ab Juni 2025 ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Sie ermöglicht allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zum Internet und fördert eine barrierefreie Teilhabe am digitalen Leben. Es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass das Internet für alle zugänglich ist.

Hinweis:
Dieser Artikel dient nur der Information und ersetzt keine professionelle Beratung zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf Websites.

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Quellen:

  1. https://bfsg-gesetz.de/
    https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html
    https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html
    https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
    https://www.verdure.de/magazin/strategie/barrierefreiheitsstarkungsgesetz-websites-2025-bfsg-bitv-wcag/
    https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website ↩︎

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